media:default
Zurück zu Knilp's Chiller-Seite

Knilp`s Kommentare

Alleine feiern weckt den Partygeist
Video Icon

Alleine feiern weckt den Partygeist

Es tanzt sich eben besser zu zweit. Und wenn kein weiterer Partygast zur Hand is...

Letzter Kommentar: vor 7 Monaten
Fehlfunktion oder Reality-Cheat-Mode?
Video Icon

Fehlfunktion oder Reality-Cheat-Mode?

Terry Crews wurde bei seinem Side Gig in Paris gesichtet. Das passiert, wenn man...

Letzter Kommentar: 15.11.2023
15.11.2023

Ian Curtis goes Mexican www.youtube.com/watch?v=1VGmzE_ucP8

Umdrehen oder nicht Umdrehen...
Video Icon

Umdrehen oder nicht Umdrehen...

Das ist hier die Königsfrage. Man kann förmlich die Entscheidungs-Matrix in sein...

Letzter Kommentar: 14.11.2023
Booooo!!
Video Icon

Booooo!!

Jemand hätte ein Schild anbringen können. dass es sich hierbei nicht um ein kind...

Letzter Kommentar: 31.10.2023
31.10.2023

"Fische"

Immer frisch geliefert
Video Icon

Immer frisch geliefert

Was andere Bringdienste nur halbherzig versprechen, nur um dann beim ersten Wehw...

Letzter Kommentar: 13.08.2023
13.08.2023

STFU!

Fidele Springseilschaft
Video Icon

Fidele Springseilschaft

Kaum zu glauben, das es das heute noch gibt und sogar Meisterschaften gehüpft we...

Letzter Kommentar: 11.08.2023
11.08.2023

Ha GAY!!! - YouTube

Bar war mal
Video Icon

Bar war mal

In England ist die Barzahlung mancherorts bereits ein Relikt der Vergangenheit. ...

Letzter Kommentar: 08.08.2023
08.08.2023

Das Recht, Bargeld verwenden zu können, ist in Deutschland unter anderem durch das Grund-
recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz - GG)
sowie die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) verfassungsrechtlich gewährleistet.
Eine einfach-gesetzliche Regelung zur Verwendung von Bargeld findet sich in § 14 Abs. 1 S. 2
des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG). Darin heißt es: „Auf Euro lautende Bank-
noten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.“ Diese Norm ist europarecht-
lich durch Art. 128 Abs. 1 S. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union fun-
diert. Dies hat zur Folge, dass jeder Zahlungsempfänger dazu verpflichtet ist, Euro-Banknoten als
ordnungsgemäße Erfüllung einer monetären Verbindlichkeit zu akzeptieren (sog. Annahme-
zwang).

08.08.2023

Einer von den Bösen.. kwahsi! Und auch hier hat er unrecht, oder?

Muss zeigen, was er kann
Video Icon

Muss zeigen, was er kann

Endlich hat er es geschafft und freut sich zu Recht über seine formidable Bademo...

Letzter Kommentar: 26.07.2023
26.07.2023

gerne mehr davon..

Danke,

deine Kommentar-Bewertung wurde übermittelt.

Es haben bereits Chiller diesen Beitrag bewertet.

Die entsprechende Plakette wird erst ab einer Mindestanzahl von 3 Bewertungen von anderen Chillern angezeigt.

not
Username:
Passwort: