heppel`s Kommentare
Road Rage im Keim erstickt
An jenem Tag ist er mit seiner Rage nicht weit gekommen.
Letzter Kommentar: 08.06.2016
Kälteschutz
Da bei dieser Hundskälte jegliche Form von öffentlich gezeigter Nacktheit die em...
Letzter Kommentar: 09.02.2012
09.02.2012
Junge, wenn man keine Ahnung hat... es ist leider genauso wie Sarrazianer schreibt: Ecke Ostseestraße/Greifswalder Straße, gegenüber von MM!
Gymkhana THREE - Ken Blocks Spielplatz
Parkour mit Rallye-Wagen. Das nenne ich mal Präzision am Arbeitsplatz. :-) Thx d...
Letzter Kommentar: 16.09.2010
16.09.2010
korrigiere: Ford Fiesta Mk7 von OlsbergsMSE, 659 PS, 895 Nm Drehmoment, 0-100 km/h in 2,0 Sekunden
In der BRD gilt meines Wissens immer noch die Straßenverkehrsordnung, §2 Abs. 4 Satz 2: "Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen."