Laut gedacht
Macht nichts, wenn man dem Nachbar die Straße umpflügt - Hauptsache der Kühler unter dem schweren Gefährt bleibt heile.
03.08.2022
03.08.2022
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Hat der den Sand mit 1cm Lack angemalt?
Anscheinend hat er davor noch einen Haufen von selbigen gesoffen.
Ist aber auch nicht gerade eine Qualitätsstraße
Vielleicht hätte er vorher beim Straßßembauamt fragen können wieviel die Strase trägt.
Kranstraßen müssen verdichtet sein!
Sehr interessant , ob dass jetzt ein Haftpflichtvertrag in BRD decken würde…. Schreibt mal bissle pauschalen Scheiß hier drunter, warum das klar ist oder weshalb hier Merkel letztlich schuld hat!
Nun, zunächst einmal muss erwähnt werden, dass grundsätzlich deutsches Recht anzuwenden ist, da es sich um einen Liebherr-Kran handelt. Und dass eine Hofeinfahrt nicht so stark ausgebaut ist wie eine Hauptverkehrsstraße, sollte man als Fachkraftfahrer durchaus wissen. Da Versicherungen aber nicht davon leben, dass Sie anderen die Schuld begleichen, sondern von Beiträgen, wird hier wahrscheinlich kein Pfifferling bezahlt, ungeachtet der Tatsache, dass Pfifferlinge lecker sind.
Aber was hat Merkel nun damit zu tun?
Wenn wir das wüssten müssten wir nicht in ständiger Angst leben.
Ahhh eindeutig Anwalt oder ein versierter Knecht in einer Haftpflicht-Abteilung.
Ist dem so, sind solche Einfahrten erfahrungsgemäß so schwach, dass das hätte einleuchten müssen, sodass zumindest einfache Fahrlässigkeit vorliegt?
Wie würde man hier den Schaden im Kontext zum Zeitwert in € beziffern, wenn man annimmt, dass die Straße 30 Jahre alt ist?!
Vielen Dank, ich schmücke mich gerne mit Titeln, die mir nicht anheim gehören. Die Bemessung einer Straßenbefestigung hängt natürlich maßgeblich von dem zu erwartenden Verkehr ab. Daneben haben Autokrane standardmäßig eine Einzelachlast von 12 t, wodurch sie in Deutschland überhaupt nicht ohne Sondergenehmigung fahren dürfen. Und nochmal aus Sicht der Versicherung: "Welcher Schaden?"
„Welcher Schaden“? Die Einfahrt ordne ich jetzt mal privaten Eigentum zu und kein öffentliches Gelände, dies und das…. Also der Boden/Asphalt usw. ? Also du tendierst zu einer unkritischen Haftung des Halters des Fahrzeuges?
Mitnichten. Liebherr sitzt in der Schweiz.
Ich stelle anheim und massiere meinen Hrump bei so vielen Variablen !
Vollkommen irrelevant, Liebherr ist ein deutsches Wort! Es setzt sich zusammen aus "herzlich" und "Patriarch", das ist sowas wie eine Mutter ohne Brust.
Jeder gute Kranführer wird dich darauf hinweisen, dass Kranplätze verdichtet sein müssen. Mit dem Hinweis ist der Kran dann nicht in der Haftung, wenn du sagst "is" und dann is nicht... also hat Merkel Schuld, denn ohne sie hättest du das sicher vorher nochmal geprüft...
Dein Kommentar wartet deswegen jetzt auf Begutachtung. Falls alles in Ordnung sein sollte, wird er natürlich freigeschaltet.
Deswegen kann ich diesen geänderten Kommentar nicht entgegennehmen.