Laut gedacht
Dieser Anstandslosigkeit wurde mit anständiger englischer Manier entgegnet.
08.02.2017
08.02.2017
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I can't believe he has done that!
bahh, ekelhaft... da hat man die viskositaet richtig gehoert. da schuettels mich!
AAAAALTEEEEEER!!! ich kann richtig mit dem bus fahrer fühlen und verstehe es nullinger wie die andre so ruhig sind. wenn ich das gesehen hätte (nicht das ich mit dem bus fahre) aber wenn ich das gesehen hätte ich wäre sofort hingerannt, hätte mich zwischen den zwei stangen festgehalten und wäre voll HOCH GEHÜPFT UD HÄTTE DEM SPASST SO NEN ULTRA BOMBEN KICK IN DIE FRESSE REINGEZIMMERT das er durch die scheiss frontscheibe geflogen wäre!!!! und wenn er dann draussen liegt würde ich in das frontfenster klettern!!! dann aussen auf das dach und von dort auf den SPASST EY SPRINGEN!!! UND wenn ich sein scheiss nacken mit meiner verse nicht getroffen hätte JUNGE JUNGE JUNGE!!!
Haha die Engländer, stellt ihn einfach nur für die Tür und entschuldigt sich dafür auch noch.
Er entschuldigt sich bei den anderen Fahrgästen für die Umstände
Wie auch immer. Er kann ja genauso wenig was für den Idiot. Wenn dann sollten die dem Fahrer danken das er etwas unternommen hat.
"Ein Hoooch auf unseren Busfahrer, Busfahrer, Busfahrer..."
Spuckst du Jemanden an, darf er dir legal aufs Maul hauen. Unterste...
...Paragraphen im Gentlemen's Guide.
Apfelsaftdirekt was hast du denn für ein Verständiss von Recht? Dann geh ich jetzt auch Leute anspucken und sag haha ihr könnt mir nach dem Gesetz nichts. Wenn ich jemanden anspucke muss ich damit rechnen dass ich mir eine fange das wird nicht bestraft.
lern lesen, dummbatz. er sagt richtig, dass man jemandem fürs anspucken aufs maul hauen darf. nennt sich notwehr, also um abzuwenden weiter angespuckt oder angegangen zu werden darf man auch mal zuschlagen.
Dann dürfte ich ja die Halbe Chilloutzone kaputt schlagen weil ich mich gegen die ganze Dummheit Notgedrungen verteidigen muss
und du wärst der erste der auf den Teppich sabbelt
Nur das ihr alle drei Unrecht habt. Da Spucken als Beleidigung zählt, ist eine Körperverletzung keine verhältnismäßige Reaktion darauf. Die Reaktion des Busfahrers kann dagegen als das legitime Durchsetzen des Hausrechts angesehen werden ;)
ich schrei einfach "omg mein Auge". Damit wäre es dann Körperverletzung.
Das stimmt nicht, bespucken kann als Körperverletzung gewertet werden. Einfach drauf losschlagen ist aber nicht ratsam da hier das Maß der Notwehr überschritten wäre. Man darf das Lama aber schubsen auch, wenn dies zu einer Verletzung des Lamas führen könnte.
Aber mit der Axt zuschlagen darf ich oder? Und wenn er da so liegt, darf man es auch beenden. Wenn man ein Reh anfährt und es offensichtlich darf/muss man es von den Qualen erlösen, bzw man ruft den Förster. Wo ist Jawattdenn eigentlich?
der wahre Förster war Försters Fürst aber mit dem wechseln seines Avatars hat er 99% seiner Klasse verloren
ausser er liegt am Boden und du kickst noch 2x gegen den Kopf dann ja
aufs Maul hauen ? der schleppt den doch nur raus.
o.O Mit dir geht aber auch weng die Fantasie durch, oder? Wo haut der ihm eine aufs Maul??? Er befördert ihn nur aus dem Bus. Schon mal was von Hausrecht gehört?
Ich muss euch Enttäuschen. Wenn der Spucker nach einem Schlag aussagen sollte, dass er nicht gespuckt habe, sondern nur eine feuchte Aussprache durch Emotionen oder desweiteren gehabt habe, kommt der Schläger in ziemliche Bedrängnis da Gewalt nur in Situationen gebilligt wird in denen einem Selbst Gewalt angetan wird. Dieses Spucken wird von Straßenschlägern oft benutzt um gewalttätige Reaktionen des Gegenübers zu provozieren. Im nachhinein werden von Zeugen bei einem Streit, das Spucken oft übersehen aber der erste Schlag kann meist definitiv zugeordnet werden. So wird das Opfer vor der Justiz mal schnell zum Täter gemacht. Traurig aber wahr...
Um das juristische Durcheinander zu beenden: Spucken ist sowohl Körperverletzung als auch Beleidigung! Es ist eine Beleidigung, weil es dazu dienen soll, den sozialen Wert (soziales Ansehen) der bespuckten Person herabzusetzen. Es ist ein Körperverletzungsdelikt, weil es eine Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens der bespuckten Person darstellt. Rechte der bespuckten Person: Der Betroffene kann Strafanzeige stellen und sowohl Schadenersatz als auch Schmerzensgeld fordern - beides! Der Betroffene kann mit einer VERHÄLTNISMÄßIGEN Abwehrreaktion/Affekthandlung das Bespucktwerden direkt beantworten. Das könnte allerdings seine Rechte aus einer Strafanzeige einschränken! Als verhältnismäßig gilt ein Zurück-Beleidigen oder ein Zurück-Spucken, aber auch eine Ohrfeige oder ein Schlag. Die Folgen EINER (1) Ohrfeige oder EINES (1) Schlages müsste der erste Spucker selber tragen - die Folgen einer eskalierenden Schlägerei hingegen würden in einem Gerichtsverfahren bezüglich der Schuldzuweisung vom Gericht geprüft.
Zwöter!
*firsts all over COZ*
Wenn du das schreibst, klingt das so unanständig...
*cums all over COZ*
Uäääh!
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