Laut gedacht
Die Strände in Perth, Australien sind schon ne feine Sache. Blöd nur wenn man der Mutter in Sachen Transportmittel und Kraft noch deutlich unterlegen ist.
24.02.2019
24.02.2019
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Kinderhinterherziehung.
Ich respektiere dieses Wortspiel.
Formidable!
Das ist doch eine Kindesentführung. Ja sieht denn das Keiner, außer mir natürlich. Ach ja "Seconde" ;-))
Das is so offensichtlich, dass es schon wieder unauffällig ist...
Ach komm, du würdest dich doch auch freuen wenn er wieder kommt, "Unser" autofan !
ähhh.. wie? was? wo is autofan? was hab ich verpasst?
So ein quatsch, das is doch schon lange tot.
Ist es also rechtlich kein Lebewesen mehr sondern nur noch ein Gegenstand.
Vielleicht hat das kind ja auch nen Organspendeausweis gehabt und der Körper geht jetz an ne Hilfsorganisation für Nekrophile... man sollte nie zu vorschnell urteilen!
Werden Leichen rechtlich als Gegenstand geführt?
Zivilrecht
Im Zivilrecht fällt der menschliche Leichnam unter den Begriff der Sache. Folglich kann Besitz an einem Leichnam begründet sein, wenn es sich lediglich um die Ausübung realer Herrschaftsmacht handelt, oder ein Abwehranspruch nach § 1004 BGB gegenüber störenden Eingriffen geltend gemacht werden. Mit Ausnahme von Anatomieleichen und ähnlichen Fällen besteht kein Eigentumsrecht an einem Leichnam – der Mensch ist auch nach dem Tod sein „eigener Herr“. Diese Aussagen sind in der Rechtswissenschaft allerdings umstritten. Eine gesetzliche Regelung zum Beispiel über die Verwendung von Leichen in der Wissenschaft besteht nicht.
Strafrecht
Der Leichnam eines Menschen ist im Sinne des deutschen Strafgesetzbuches keine bloße Sache, da die Menschenwürde auch über den Tod hinaus wirkt. Nach anderer Ansicht handelt es sich zwar um eine Sache, die aber nicht eigentumsfähig ist. Jedenfalls ist ein Leichnam kein taugliches Tatobjekt für einen Diebstahl oder eine Sachbeschädigung. Als Straftat kommt insofern nur die Störung der Totenruhe in Betracht. Eine Ausnahme besteht, wenn ein Leichnam zu Forschungs- oder Ausstellungszwecken verwendet wird und daher nicht mehr für eine Bestattung vorgesehen ist. Ein Leichnam kann im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sichergestellt, nicht jedoch beschlagnahmt werden, da der Betroffene keinen Widerspruch einlegen kann und kein Eigentum am Leichnam vorliegt. Demnach ist auch keine Eigentumsübertragung möglich.
Quelle: Leichnam – Wikipedia
Also zugleich Gegenstand und kein Gegenstand...
Halt Stop
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Deswegen kann ich diesen geänderten Kommentar nicht entgegennehmen.