Laut gedacht
Als wolle er es dem angefahrenen Verkehrssünder vorführen, nutzt selbstverständlich den Zebrastreifen.
19.09.2019
19.09.2019
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Wie wieder mal alle stehenbleiben und helfen... Toll!
Good Boy!
Ich dachte der Hund rennt dahin und macht erste Hilfe oder sonstwas bei dem Titel. Kannste besser umbennen in `` No Fuck was given that Day`` wenn der Hund da chillig vorbeiläuft
du sollst nicht denken, hast du schon paar mal versucht und hat nicht funktioniert
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PS: hast ne email
Verstehe nicht, warum das Video jetzt hier ist? Passiert nix. Da flipp ich doch wieder aus..... Ich muss los.
Jetzt aber flott, bevor der Netto schließt!
was sagt denn die Gesetzlage überhaupt zum Thema "Bereich eines Fußübergangs"??? weiß man das? z.B. auch in DE? dass die gemalten Zebrastreifen einen Fußübergang definieren ist klar... aber.. wenn man jetzt links oder rechts 1 Meter davon läuft... ist es dann bereits "ordnungswidrig" oder nicht? bei dem Typen aufm Video ist eh klar... aber wäre der jetzt halt 1 Meter entfernt vom Streifen, was dann? wessen Schuld?
Verstehe die Frage nicht. Entweder man ist drauf oder nicht was will man denn noch definieren? Wer soll das denn kontrollieren ob man zwanzig cm daneben war oder 30cm? Und dann wird anteilig der überschrittenden Entfernung das Busgeld verhängt?
recht einfach - wenn du 1 meter rechts (oder vor) dem Streifen stehst - und einer fährt auf dich auf - dann wirst du so gestoßen, dass du auf dem Streifen landest... für die kommende Polizei sieht es danach aus ALS OB du auf dem Streifen warst... und der Fahrer "hätte" n Problem damit... Sprich: Beweispflicht ist auf der Fahrerseite...
Daher fahre ich am Zebrastreifen immer 50 km/h. Die Fußgänger sind anschließend garantiert nicht mehr AUF dem Streifen, sondern 20m weiter hinten.
jo, das meine ich damit... ist bestimmt nicht definiert, somit wird es in kniffligen Fällen eben bei dem Wort "anteilig" verbleiben, so wie du es auch schreibst
Halterhaftung ist verschuldensunabhängig! Ggf. kann eine Mithaftung für den Schaden am Fahrzeug entstehen, aber eher unwahrscheinlich!
https://dejure.org/gesetze/StVO/25.html da Absatz 3. 5 Meter von Kreuzungen und Fußgängerüberwegen darf man Parken, da endet dann meines Erachtens die Definiton Kreuzung. Ich hab aber auch mal von Gerichtsentscheidungen gelesen, wo der Fußgänger mindestens 50m vom Straßenübergang entfernt sein muss. Auf der anderen Seite ist der Fußgänger ein schwächerer Verkehrsteilnehmer und somit vor Gericht besser gestellt.
Ist das ein Werbevideo? Das sieht total gestellt aus. Der bremst auch erst, nachdem er ihn erwischt hat.
Schnell nochmal drüberfahren, angefahrene Kosten mehr Geld als Tote... (Bitte als Ironie verstehen, vielen Dank)
Wie kaaannst du nuuur!!
Ist das nicht ein re-re-repost?
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