Laut gedacht
Der Besitzer dieses Goldgeschäfts händigt dem Räuber noch die Beute aus, aber er hat keinerlei Ambitionen ihn ungeschoren davonkommen zu lassen.
28.05.2017
28.05.2017
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gar keine UNCHILLIG heulsusen hier? was´n da los?
Der hat bestimmt was Blödes über die Schwester gesagt, wie damals bei Zidane: "Von den Klunkern kauf ich deiner Sis eine Prepaid Card von Aldi!!!" Und zack, hat er eine sitzen!!!
In Deutschland müsste sich jetzt das Opfer eine Untersuchung gefallen lassen, ob er "der Situation angemessen reagiert" hat, oder übertriebene Gewalt angewendet hat und müsste Angst haben, dem Dieb noch Schmerzensgeld zahlen zu müssen.
jup
ja natürlich und völlig zu recht. warum verpasst der kerl dem denn auch eine? richtig unnötig
"Ein Notwehrexzess liegt nach § 33 des Strafgesetzbuches (StGB) dann vor, wenn der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitet. Die (Rechts-)Folge eines solchen Exzesses ist, dass die Tat straffrei bleibt, da der Täter nicht schuldhaft gehandelt hat."
soviel dazu. Notwehrexzess bleibt straffrei, wenn eine Notwehrlage vorlag. Diese Gab es definitiv - wir sind hier in dem Punkt nämlich um einiges weiter als z.B. die USA, in denen noch immer über die rechtswidrigkeit der "stand your ground"-Mentalität verhandelt wird.
Notwehr liegt übrigens immer vor, wenn eines der grundsätzlichen "Rechtsgüter" verletzt wird. Das umfasst nicht nur Die Gesundheit, sondern ALLES, was rechtlich von Dir geschützt wird. "Leib, Leben, Freiheit, Ehre, Eigentum"
Beispiel: jemand will ein Nacktbild von Dir auf der Arbeit Aufhängen, was definitiv ein Angriff auf Deine Ehre und auf Dein Eigentum (Recht am eigenen Bild) ist, also darfst Du ihn davon abhalten. Angemessene Notwehr ist hier wenn Du ihn mit Worten aufforderst. Lässt er sich auch dadurch nicht daran hindern, darfst Du ihm die ausdrucke entreißen oder ihm auch eins auf's Maul hauen. Fertig! DEIN RECHT und danach wird auch geurteilt.
Lang war's aber ich hoffe, es bringt Klarheit - unser Rechts-system ist nämlich gar nicht so dumm, wie es viele meinen.
Quelle: Juraforum.de, gesetze-im-internet.de/stgb/
Ich droppe dein Mic für dich *plomp*
Eeehm..nein. Die beweislage sieht mir recht eindeutig aus.
Sensenmann ohne Sense
JAAAA, MACH IHN KAPUTT!!!!!
"..und dann habe ich am Ende...noch einen getreten
PENG voll in die Fresse
ich haette den noch getasert.
Dein Kommentar wartet deswegen jetzt auf Begutachtung. Falls alles in Ordnung sein sollte, wird er natürlich freigeschaltet.
Deswegen kann ich diesen geänderten Kommentar nicht entgegennehmen.