Laut gedacht
Erst später wird sie wohl begreifen, dass sie ihre schützende an die Wurzel des Übels gekrallt hat.
18.12.2017
18.12.2017
Bewerten, Faven und mehr
Bewertung wurde übermittelt
Du kannst leider nicht mehr als einmal bewerten!
deine Kommentar-Bewertung wurde übermittelt.
Es haben bereits Chiller diesen Beitrag bewertet.
Die entsprechende Plakette wird erst ab einer Mindestanzahl von 3 Bewertungen von anderen Chillern angezeigt.
Kommentar schreiben
Was halt richtig lustig ist, ist, dass er sie gar nicht erwischt hätte, wenn er einfach grade aus weitergefahren wäre. Erst durch das nach Linksziehen bzw. vermeintliche Ausweichen erwischt er sie überhaupt noch. (s. Standbild bei Sekunde 15).
Immerhin konsequent: Sie ignoriert das Auto vor und nach dem Unfall.
hier für alle anarchos Fußgänger angefahren - Unfall & Verkehrsrecht 2017 lektüre lohnt!!!!
Wie, der Handy-Zombie hat Mitschuld? Wahnsinn.
Danke
omg wie dumm die ist. darwin award fast verdient. 0 sterne. das vidz muss weg. schürt nur hass!!!! obwohl es gesetze gibt aber die beachtet ja keiner in diesem land...
Beide bescheuett, er zu schnell, sie aufs Handy fixiert. So, jetzt habt ihr euren Dreck , keiner hat Recht und ich bin der King!
unter 50kmh in der stadt -> nicht zu schnell (außer, das ist ne verkehrsberuhigte zone, aber das kann man nicht erkennen)
wenigstens ist sie jetzt etwas langsamer unterwegs.
Krass. Die kann echt froh sein, dass der keinen SUV gefahren ist.
sehr informativ!!!
Grundlegend was falsch verstanden. Es ist nicht die Aufgabe der Weltbevölkerung vor euren Mistkarren zu flüchten, ihr müsst aufpassen wo ihr lang fahrt! Das inner Großstadt Kinder zwischen geparkten Autos hervorkommen is völlig normal und erwartbar und so zu tun als sei es die Aufgabe der Anwohner für freie Fahrt zu sorgen der Irrglaube weniger Vollidioten. Und natürlich zahlt der Autofahrer saftiges Schmerzensgeld, er hat sich ja auch wie das hinterletzte asoziale Arschloch benommen, kann von Glück sagen dass er niemanden getötet hat.. Mehrere Zebrastreifen und dreieckige Schilder mit fast 50 passieren und dann in Wohngebiet zwischen dicht geparkten Autos... seine einzige Hoffnung war bestimmt, dass ihn jeder im Wohnblock hören müsste und sich alle angsterfüllt an die Häuser pressen wenn er wie King Loui den Urwaldkönig mimt.
hab ein stern gegeben und der durchschnitt bleibt auf 5*... nur fürs Protokoll
Das ist, weil bei Profichillern ein Stern fünf Sterne zählt...
Recht haste.
und das Rechtfertigt die Dummheit von der Göre ohne zu gucken über die Straße zu rennen oder was? sie wär selbst geflogen wenn er nur 30 gefahren wär. Die ist mindestens genau so Schuld wie er . Sonst wart ich ab jetzt in 30er Zonen hinter geparkten Autos und spring 5 Meter bevor das Auto vorbeifährt raus und lass mich anfahren für Schmerzensgeld. Das ist für mich ganz klares eigenverschulden . Das Mädchen ist ja keine 5 Jahre alt und weiß was sie macht.
Nö, die Göre muss sich nich für ihre Dummheit rechtfertigen, sie stellt ja keine Gefahr da. Aufpassen muss immer der, der etwas gefährliches tut. Und du schreibst ja selber weiter unten dass der Fahrer bei der Geschwindigkeit keine Chance hat rechtzeitig zu bremsen, genau das muss man aber immer absolut ausschließen können. Auch weil Technik niemals 100% zuverlässig ist. Ich renn ja auch mit nem Tablett meißner Porzellan mit 50 um die Kurve und schrei dann mein Mitbewohner an warum er nich ausm Weg springt.... Betriebsgefahr! (§7StvG lässt kein spielraum)
ne anständige Schelle gibt immer Spielraum
Klar, meintewegen könnte man dem Typen auch die Knie aufbohren, is dann nur nich mehr moralisch begründbar....
Die dumme Nuss mit ihrem Handy stellt sehr wohl eine Gefahr dar. Denn wenn sie absolut Twiiter/Facebook/WhatsApp-ferngesteuert auf die Straße und direkt vors Auto läuft, dann stößt sie durch ihr dummes Verhalten unter Umständen eine ganze Kaskade von weiteren Vorkommnissen an die eventuell zu einem richtig schweren Unfall führen. Auf der anderen Seite ist der Heini in seinem Auto wirklich zu schnell unterwegs, zumindest ist die Geschwindigkeit für die aktuelle Verkehrssituation entschieden zu hoch. Ich hab vor Jahren einen Bericht (ich meine in "Spektrum der Wissenschaft", genau weiß ich das allerdings nicht mehr) gelesen in dem die Kernaussage war, dass 90% aller schweren und tödlichen Unfälle in Schland auf zu hohe an die jewweilige Situation nicht angepasste Geschwindigkeit zurückzuführen sind. Und ganz ehrlich, ich bekomme auch oft genug meinen Hass wenn ich sehe wie manche meinen fahren zu können. Aber es gibt eben auch viele Deppen die zu Fuß unterwegs sind. Und wenn dann die Richtigen zur richtigen Zeit am richtigen Ort zusammen treffen dann passiert genau das was man oben im Video sehen kann....
Klar muss sich die Göre ihre "Dummheit" in Form eines Mitverschuldens anrechnen lassen! In dem konkreten Fall greift ganz klar § 9 StVG iVm. § 254BGB ;)
Nochmal zum Thema § 7StVG und kein Spielraum. Es gibt anscheinend doch Ausnahme-Fälle, die zu keiner Haftung des Fahrers bei einem Unfall mit einem Fußgänger führen und folglich einen Schadensersatzanspruch vollkommen ausschließen. Autofahrer grundsätzlich immer mitschuldig bei Unfällen | Recht | Haufe
Nochwas Teil 2: Niemand von uns weiß, ob der Fahrer bzw. Führer des Wagens auch der Halter ist. Ist er nicht der Halter, sondern lediglich der "Führer" dann kann auch noch § 18 I 2 greifen, sodass das Verschulden eben doch eine Rolle spielt. "Nach § 18 I 2 StVG ist die Ersatzpflicht ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch ein Verschulden des Führers verursacht ist (gesetzliche Vermutung, § 292 ZPO). Dies muss der Fahrer beweisen (anspruchshindernde Einwendung) – entsprechend § 276 II BGB. Er muss also nach § 276 II BGB beweisen, dass er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat. Der Fahrer kann sich demnach leichter entlasten als der Halter, dem eine Entlastung nur gelingt, wenn er höhere Gewalt oder im Fall des § 17 StVG ein unabwendbares Ereignis beweisen kann.
hab mal gegooglet bei 30 Kmh Gefahrbremsung ca 5 Meter. Das Mädchen kommt ca 10-12 Meter vor ihm auf die Straße ( 2 Autos dazwischen + Lücke zwischen den Autos) . Bei 30 kmh hat man ca 10 Meter Reaktionsweg ( laut Google) bis man voll in der Bremse steht . Das Mädchen wär trotzdem geflogen ausser das bei einem Formel 1 Wagen ( der wär vorher zum stehen gekommen)
Der Halteweg setzt sich Zusammen aus den Reaktionsweg und den Bremsweg. Bei 30km/h beträgt der Halteweg 18 Meter. Da du das googln mußtest zeigt deutlich, dass du keinen Führerschein hast. Das zu berechnen ist eine Prüfungsaufgabe!
das sag ich schon lange, glaubt nur keiner
Meine Prüfung ist über 10 Jahre her. Wenn ich meinen Vater irgendwelche Mathe Sachen aus seiner Schulzeit frage und der das nicht mehr weiß hat er auch keine Schulausbildung oder was? selten so eine dämliche Logik gesehen
95% der Leute die schon länger ihren Führerschein haben wissen sicher nicht mehr wie man einen Bremsweg berechnet aber du weißt natürlich noch alles was du gelernt hast einschließlich des erste Hilfe Kurses wie man jemanden perfekt in die stabile Seitenlage bringt usw . Schwätzer ej !
na wenn du stabile seitenlage nicht mehr anwenden kannst, dann gute nacht - geniales eigentor wiedermal von dir!!
phlexxo.......dem kann man nur 100% zustimmen!
Ist echt voll der Spasti - der fährt auch immer noch mit 30 km/h weiter, obwohl sie schon da liegt!
Beschwerde von der APD is unterwegs
Jawattdenn hätte gesagt ''Das kommt davon wenn man keine AFD wählt''
früher gab es immer so eine Kindersendung (Kinder Verkehrs Quiz oder so) da musste man am Ende mit dem Rad in die Pedale treten und bei einem virtuellen Monitor bremsen, wenn zwischen den Autos ein Kind kommt oder ein Ball. Das erinnert mich daran. Selbst die Kinder haben es besser hinbekommen.
nein. ich muss wiedersprechen. es gibt ganz klare teilung. fussgängerweg. fahrtstrasse. wenn ich auf dem fussgängerweg fahre muss ich mich anpassen. andersrum genau so. da gibt es nichts zu beschönigen oder zu verdammen. es sind zwei getrennte sachen. mit deiner argu könnte das mädchen auch auf die autobahn laufen - wer ist schuld???? hier ist ganz klar das mädchen schuld. ohne zu schauen in einen für autos reservierten bereich zu springen ist eigenverschulden. der fahrer hat keine chance. selbst wenn der 20 gefahren wäre - NO CHANCE! das ist die typische argumentation von den strassenterroristen aka fahrradfahrer oder fussgänger die meinen alles gehört ihnen!!!!!!!!!!! kotzt mich an sowas. es gibt auch genug urteile wo bei sowas der autofahrer schmerzensgeld bekommt wegen den psychischen schäden was die unachtsamkeit des angefahrenen verursacht hat. es ist öffentlicher raum und es gibt regeln. die geschwindigeit die da angezeigt wird ist ausserdem die gps berechnete geschwindigkeit. merkt man ziemlich schnell als der schon steht er immer noch 40 draufhat. entsprechend sollte jemand mit den vorurteil "der fahrer ist schuld er war zu schnell" vorsichtig sein. das nächste ist es ist nen hauptstrasse. die überwege/zebrastreifen in fremden ländern sind auch bekanntlich nur als anzeige gedacht: hier solltest du über die strasse gehen. hat das mädchen dies beachtet? da wäre es schön übersichtlich. hat sie nicht. und dann rennt die wie nen von wespe gestochene auf die strasse. DAFÜR gibt es den darwin award. und hier die ganzen OMG DER FAHRER MUSS GLEICH GEKÖPFT WERDEN!!! ihr habt nen ganz komische verständniss und auslegung von rechtstaatlichkeit und gesetzen. macht euch mal gedanken darüber ob das nicht schon fast unter asozial läuft. ihr erkennt andren das recht auf bewegung im freien öffentlichen raum ab und beansprucht für alle eure regeln. genauso fordere ich: diese bekackten fahrradfahrer sollen auf dem fußgängerweg fahren und die dummen fussgänger zuhause bleiben!!!!! WELCHE PARTEI HAT DAS IM WAHLPROGRAM!!! ICH WÄHLE DIESE!!!!!
auch auffer Autobahn muss man aufpassen und darf nich schneller als man kucken kann. Die is halt extra gegen Kinder gesichert, aber sollte eins trotzdem irgendwie drauf laufen is natürlich bremsen angesagt. Der feine Unterschied is dass man das im Wohngebiet erwarten kann und damit rechnen muss. Isja auch nich links und rechts alles kahl rasiert und mit Zäunen gesichert, sondern parkende Autos und Wohnhäuser undso. Soll nich heißen dass ich blind über die Straße laufen toll finde, aber es gibt ja auch, äh zb blinde Leute die ganich anders können...
sind das Kommentare das liest sich doch keiner durch !
Komisch dass das nur die dummen behaupten...
du bist einer von denen die denken je lauter sie schreien umso mehr Recht haben sie
Ist das Ironie? Ansonsten muss ich dir leider attestieren, dass du vom deutschen Straf- bzw. Verkehrsrecht oder Zivilrecht (Schmerzensgeld) Null Ahnung hast. Sofern der Fahrer die Höchstgeschwindigkeit (sehe kein 30iger Schild) nicht überschritten hat, trifft ihn nach juristischen Maßstäben in diesem konkreten Fall keinerlei Schuld. Die dumme Plunsel läuft zwischen geparkten Autos mit Handy in der Hand einfach auf die Strasse. 100% Eigenverschulden.
Ok, sehe gerade, dass das StVG 2002 (ups) geändert wurde und dass das Haftungsausschluss-Merkmal des "unabwendbaren Ereignisses" durch das Merkmal der "höheren Gewalt" ersetzt wurde bzw. letzteres mittlerweile nur noch bei Unfällen mit zwei Autos gilt, sodass hier Anspruch auf Schadensersatz der Geschädigten besteht. Asche auf mein Haupt. Strafrechtlich ist der Fahrer jedoch nicht zu belangen (keine Fahrlässigkeit, sofern Richtgeschwindigkeit eingehalten).
Für eine Straftat muss man eh ersma gegen n Gesetz verstoßen, also die Bücher in denen ein "G" für Gesetz vorkommt (StGB, BGB undso). Wenn man gegen eine Verordnung, wie sie in der StvO stehen (das "O" steht für Ordnung) verstößt, handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten. Die Richtgeschwindigkeit ist allerdings nur ein Richtwert, also eine Empfehlung für die sich vor allem Versicherer interessieren. Die Höchstgeschwindigkeit überschreiten ist dann die Ordnungswidrigkeit und für ne straftat muss dem Fahrer noch niedetracht und böse absicht bewiesen werden, dann kommt das BGB oder StGB auf den Tisch. Das hat bis jetz nur bei sehr wenigen Rasern geklappt. Der Berliner Kuhdamm-Prozess war da grade recht groß in der Presse, weil die Richter (endlich) mal das StGB verwendet haben. Aber sowas kann man an einer Hand abzählen. Sich an die höchstgeschwindigkeit zu halten schließt Fahrlässigkeit aber nicht per se aus, is nur nicht richtig definiert, weil Einzelfallentscheidung... §1 Abs. 2 StvO is schon mal ein guter hinweis. Und natürlich, mein Liebling: "Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann." Heißt im Umkehrschluss, wer wogegen fährt is zu schnell gefahren, denn er konnte nich anhalten und trägt deshalb Mitschuld. Natürlich mit Ausnahmen.
...ich find die Gesetze aber ehrlich gesagt scheißegal, man gefährdet keine Mitmenschen. Fertig.
Gilt für beide. Was wäre wenn der ausgewichen hätte und gegen den baum geknallt?!?!? Ist ganz klar in dem link geschrieben. Fussgänger und auto haben sich auf verschiedenen spuren zu bewegen und beide sollten nur mit umsicht die jeweils für den anderen teilnehmer vorgesehene spur betreten. Punkt. Fertig
+1
@Laut gedacht: Es muss wohl "ihre schützende Hand" heißen.
Ch.ill gehen heute wohl die Worte aus...
Mir fehlen die Worte!
Schockschwerenot! Hier sind einige Worte für dich: Auto, Leberwurst, Trump, Nix... Keine Ursache, hab ich gern gemacht...
Straße überqueren level: Russia. dann noch ein sahniges Schmerzensgeld erpressen und die Brötchen sind gegessen.
Lol
Gelegenheitsfürst
Dein Kommentar wartet deswegen jetzt auf Begutachtung. Falls alles in Ordnung sein sollte, wird er natürlich freigeschaltet.
Deswegen kann ich diesen geänderten Kommentar nicht entgegennehmen.