Laut gedacht
Arbeiter auf der Baustelle ertappten diesen Typen, wie er in eins ihrer Fahrzeuge einbrechen wollte. Und während auf die Cops gewartet wurde, nahmen sie die Justiz inzwischen in die eigene Hand.
26.08.2017
26.08.2017
Bewerten, Faven und mehr
Bewertung wurde übermittelt
Du kannst leider nicht mehr als einmal bewerten!
Kommentar schreiben
Baudage
DAS nenne ich Kunst!
sieht für mich eher nach krassen bondage spielen aus...diese perversen schweine
Hat nix mit Selbstjustiz zu tun. Nennt sich festhalten und ist im Jedermannsrecht verankert.
das ist aber kein festhalten, sondern eine kreuzigung.
Der wollte nur seinen eigenen Neger haben. Einen wunderbaren.
geiler junggesellenabschied
Andere Länder, andere Sitten....
Zum glück konnten die fünf anderen ihn grade noch fesseln, bevor er sie alle getötet hätte....
Kreuzigt ihn!
Was is mit denen verkehrt? Fehlt nur noch, dass sie seinen Kopf am Gerüst fixieren. Man kann alles übertreiben.........
Könnte auch der Azubi nach seinem ersten Tag sein.
Habne die denn keinen Kabelbinder?
in D auch nach dem Jedermann-Paragraphen (§127 StPO) möglich, kann aber schnell in Nötigung und Freihheitsraub über gehen.
Darf ich also jemanden niederschlagen, wenn der z.B. mein Rad klauen will, weil ich den nicht anders aufhalten konnte?!
es gilt die verhältnismäßigkeit. das heißt du darfst in festhalten, wenn er nicht stehen bleiben will. jeder hat das anhalterecht §80. das heißt, wenn ein begründeter verdacht besteht, dass er eine strafbare handlung begangen hat, darf man ihn anhalten, bis die polizei kommt. die polizei ist unverzüglich zu rufen. will er nicht stehen bleiben halte ich ihn fest. reisst er sich los halte ich ihn weiter fest. schlägt er zu oder zieht er eine waffen, setze ich pfefferspray ein. ich bekomme dann zwar eine anklage wegen körperverletzung, wird aber vor gericht fallen gelassen werden. da er sich der anhaltung wiedersetzt hat und gewalt angewandt hat. pfefferspray darf ich aber nicht einsetzen nur weil ich angst hatte. das ist zu wenig. es muss gefahr für leib und leben §3 Notwehr vorliegen. ich darf im moment des raufhandels handfesseln anlegen. aber nicht 5 minuten danach. das ist zu spät. ist dann nötigung. das darf ich nur im moment des raufhandels, um mich, oder ihn vor verletzungen zu schützen. ich darf ihn nicht mit den handfesseln wo anhängen. so wie hier im video. ist freiheitsentziehung. also verboten.
Ich darf sogar jemanden erschießen, obwohl keine Gefahr bestand. Das nennt sich dann Putativnotwehr.
kreuzigt ihn
Dein Kommentar wartet deswegen jetzt auf Begutachtung. Falls alles in Ordnung sein sollte, wird er natürlich freigeschaltet.
Deswegen kann ich diesen geänderten Kommentar nicht entgegennehmen.