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Nochwas Teil 2: Niemand von uns weiß, ob der Fahrer bzw. Führer des Wagens auch der Halter ist. Ist er nicht der Halter, sondern lediglich der "Führer" dann kann auch noch § 18 I 2 greifen, sodass das Verschulden eben doch eine Rolle spielt. "Nach § 18 I 2 StVG ist die Ersatzpflicht ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch ein Verschulden des Führers verursacht ist (gesetzliche Vermutung, § 292 ZPO). Dies muss der Fahrer beweisen (anspruchshindernde Einwendung) – entsprechend § 276 II BGB. Er muss also nach § 276 II BGB beweisen, dass er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat. Der Fahrer kann sich demnach leichter entlasten als der Halter, dem eine Entlastung nur gelingt, wenn er höhere Gewalt oder im Fall des § 17 StVG ein unabwendbares Ereignis beweisen kann.

19.12.2017

Nochmal zum Thema § 7StVG und kein Spielraum. Es gibt anscheinend doch Ausnahme-Fälle, die zu keiner Haftung des Fahrers bei einem Unfall mit einem Fußgänger führen und folglich einen Schadensersatzanspruch vollkommen ausschließen. Autofahrer grundsätzlich immer mitschuldig bei Unfällen | Recht | Haufe

19.12.2017

Ok, sehe gerade, dass das StVG 2002 (ups) geändert wurde und dass das Haftungsausschluss-Merkmal des "unabwendbaren Ereignisses" durch das Merkmal der "höheren Gewalt" ersetzt wurde bzw. letzteres mittlerweile nur noch bei Unfällen mit zwei Autos gilt, sodass hier Anspruch auf Schadensersatz der Geschädigten besteht. Asche auf mein Haupt. Strafrechtlich ist der Fahrer jedoch nicht zu belangen (keine Fahrlässigkeit, sofern Richtgeschwindigkeit eingehalten).

19.12.2017

Klar muss sich die Göre ihre "Dummheit" in Form eines Mitverschuldens anrechnen lassen! In dem konkreten Fall greift ganz klar § 9 StVG iVm. § 254BGB ;)

19.12.2017

Ist das Ironie? Ansonsten muss ich dir leider attestieren, dass du vom deutschen Straf- bzw. Verkehrsrecht oder Zivilrecht (Schmerzensgeld) Null Ahnung hast. Sofern der Fahrer die Höchstgeschwindigkeit (sehe kein 30iger Schild) nicht überschritten hat, trifft ihn nach juristischen Maßstäben in diesem konkreten Fall keinerlei Schuld. Die dumme Plunsel läuft zwischen geparkten Autos mit Handy in der Hand einfach auf die Strasse. 100% Eigenverschulden.

19.12.2017

Was halt richtig lustig ist, ist, dass er sie gar nicht erwischt hätte, wenn er einfach grade aus weitergefahren wäre. Erst durch das nach Linksziehen bzw. vermeintliche Ausweichen erwischt er sie überhaupt noch. (s. Standbild bei Sekunde 15).

Danke,

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