Diebstahl? nicht mit mir!
So einfach kommt man mit Klauen nicht davon bei dieser Mitarbeiterin.
Katzenlogik
Man muss schon tief genug buddeln, um auf Wasser zu stoßen.
yep
Zwei kleine Tricks
Dieser Typ hat definitiv die Meute für sich gewonnen.
In Afrika hätten Sie aus Ihm direkt einen heiligen Schamanen gemacht.
Was ist Sucht?
Was verursacht Sucht? Nur die Droge an sich möchte man meinen. Doch so einfach i...
Die Theorie ist ja gut, aber irgendwo hört der Spass auf. xD
Wer hat das Licht draußen angelassen?
Einen Vorteil hat es auf jeden Fall, wenn man im Norden Finnlands wohnt. Nicht a...
Was ich Dir auf jeden Fall sagen kann ist, dass Du von mir ein "sehr informativ" bekommst.
Bevor du bei mir was schreibst solltest Du Dir erstmal einen neuen Namen besorgen!
fakecheck...8 Videos gibts garnicht pro Tag!
erleuchteter Fürst
Zurück auf die Tribüne
Nachdem dieser Fan über die Sicherheitsabsperrung geklettert war, um nach einem ...
Ich bedanke mich ganz herzlich, das war recht entspannend. Jetzt kann kann ich ins Bett und alpträumen. Gute Nacht
Ich stimme grundsätzlich zu, ABER man hat das recht sein Eigentum zu verteidigen. Dieses Recht kann auch für dritte (Inhaber des Geschäftes) ausgeübt werden. Das gilt allerdings nicht, denke ich, wenn derjenige das Diebesgut bereits nicht mehr bei sich hat. Ob das so ist zeigt das Video leider nicht. Zudem gilt natürlich immer die Verhältnismäßigkeit. Pfefferspray bei einem Kaugummidiebstahl ist sicher unverhältnismäßig. Beispielsweise bei einem Handy im Wert von 500€ sieht das dagegen, aus meiner Sicht, schon anders aus.